Wichtige Begriffe – verständlich erklärt
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Kommunale Wärmeplanung
Die Wärmeplanung ist ein rechtlich unverbindliches, strategisches Planungsinstrument zur mittel- und langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet (§ 3 Abs. 20 WPG). Mit ihr soll die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung innerhalb einer Kommune erreicht (Deutscher Bundestages 2023) sowie die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden. Dies geschieht durch eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Infrastruktur, eine Bedarfsermittlung für das Gebiet sowie die Ermittlung regionaler Potenziale der Gewinnung erneuerbarer Energien. Bei der Koordination und Durchführung der Wärmeplanung haben die Kommunen die Federführung inne und bestimmen die planungsverantwortliche Stelle (s. planungsverantwortliche Stelle) innerhalb der Kommunalverwaltung. Das zur Veröffentlichung bestimmte Ergebnis wird als Wärmeplan (s. Wärmeplan) bezeichnet (dena 2023).
(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)
Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden zu fördern. Dabei soll der Energieverbrauch in Gebäuden reduziert werden, indem energetische Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude festgelegt werden (§1 GEG). Für neue Heizungsanlagen gilt künftig, dass sie nur dann eingebaut werden sollen, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Bis zum Jahr 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet werden (BMWSB 2023).
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html
(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)
Wärmeplanungsgesetz
Ziel des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist es, die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung festzustecken. Die Länder werden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Wärmeplans können die jeweiligen Länder auf ihre Gemeinden oder andere planungsverantwortliche Stellen übertragen. Darüber hinaus legt das WPG fest, dass bis zum Jahr 2030 im bundesweiten Mittel die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen ist und gibt vor, dass jedes Wärmenetz bis 2030 mit einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent aus erneuerbaren Wärmequellen oder aus unvermeidbarer Abwärme versorgt werden muss (BMWSB 2023).
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html
(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)
Energieeffizienzgesetz
Im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele festgehalten. Darüber hinaus regelt es konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und definiert die Effizienzstandards für Rechenzentren (IHK Braunschweig 2023). Grundlage des EnEfG bilden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2023).
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/index.html
(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Instrument zur Förderung von Strom aus regenerativen Quellen in Deutschland. In ihm sind die Vergütung, Marktprämie und Ausbaupfade für Windenergie, Photovoltaik und Biomasseanlagen geregelt. Ziel des EEG ist die Förderung der Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung sowie die Erzielung positiver volkswirtschaftlicher Effekte (UBA 2023).
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/
(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)
Klimaneutralität
Treibhausgasneutralität beschreibt die Netto-Null der Treibhausgasemissionen, d.h. das Gleichgewicht zwischen klimawirksamen Emissionen wie CO2 oder Methan und dem Abbau und Entzug von Treibhausgasen aus dem atmosphärischen Kreislauf beispielsweise durch natürliche Senken wie Wälder. Dabei werden die unterschiedlichen Treibhausgase gemäß ihrer Klimawirkung als Äquivalente zu CO2 bilanziert (difu 2022).
Klimaneutralität beschreibt weitergefasst den Zustand, bei dem menschliche Aktivitäten im Ergebnis keine Nettoeffekte auf das Klimasystem haben. Dies umfasst neben der Treibhausgasbilanz ferner auch durch den Menschen verursachte Aktivitäten, die regionale oder lokale biogeophysische Effekte auf das Klimasystem haben (UBA 2021).
Im WPG ist im Einklang mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz das politische Ziel vereinbart, bis zum Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzusetzen. Dieses Ziel soll durch den Einsatz erneuerbarer Energien und unvermeidlicher Abwärme sowie durch Endenergieeinsparungen erreicht werden.
(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)
Wärmenetz
Wärmenetze sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 WPG zusammenhängende Rohrsysteme zur leitungsgebundenen Verteilung von thermischer Energie. Sie transportieren Wärme von Erzeugungsanlagen und Speichern hin zu Übergabestationen beim Endkunden. Das Wärmenetz selbst besteht aus Haupt-, Verteil- und Hausanschlussleitungen sowie Umwälz- und Druckpumpen (Weidlich 2020).
Im Sinne der in § 2 Abs. 1-3 WPG festgehaltenen Ziele sind Wärmenetze ein zentraler Baustein zur Verwirklichung einer kosteneffizienten, klimaneutralen Wärmeversorgung. Insbesondere in Ballungsgebiete mit einer hohen Wärmebedarfsdichte haben Wärmenetze ein hohes wirtschaftliches Potenzial (FEE o. D.).
Wärmenetzsysteme werden üblicherweise nach Größe und Betriebstemperatur charakterisiert. Große Wärmenetze mit zentralen Heizwerken werden als Fernwärme und lokale Netze als Nahwärme bezeichnet (Konstantin & Konstantin 2022). Kleine Netze von bis zu 16 Gebäuden und 100 Wohneinheiten werden im Sinne des WPG als „Gebäudenetz“ bezeichnet und sind über das GEG reguliert. Als Betriebstemperatur sind in konventionellen Wärmenetzen der 2. und 3. Generation sehr hohe (T > 100° C) bis hohe (60° C < T < 90° C) Temperaturen üblich. Ziel der 4. Fernwärmegeneration ist es, mittlere Temperaturniveaus von 40° C bis 60° C zu erreichen. Hiermit gehen eine höhere Effizienz, niedrigere Installationskosten sowie mehr Möglichkeiten für den Anschluss von erneuerbaren Wärmequellen einher (Weidlich 2020).
(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)
Treibhausgas
Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der Atmosphäre, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche thermische Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen. Diese Eigenschaft verursacht den Treibhauseffekt. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Vielzahl von ausschließlich vom Menschen produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenkohlenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen.
Nach: IPCC (2007): Klimaänderung 2007. Synthesebericht
Abwärme
In vielen industriellen und gewerblichen Prozessen entsteht überschüssige Wärmeenergie, die oftmals über Dampf, Wasser oder Abluft ungenutzt in die Umwelt abgeführt wird. Besonders hohe Temperaturniveaus fallen u.a. in der Chemie-, Metall- und Zementindustrie an. Auch niedrig temperierte Prozesse wie Rechenzentren, Abwasser- und Kläranlagen sowie Kühlhäuser verursachen substanzielle Abwärmemengen. Durch effiziente Wärmetauscher und Wärmenetze ist es möglich, diese Abwärme nutzbar zu machen und für die Beheizung von Gebäuden einzusetzen (Plattform Grüne Fernwärme o. D.). Nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WPG wird Abwärme als ein Energieträger ausschließlich für die Zwecke der Bestandsanalyse nach § 15 WPG, der Potenzialanalyse nach § 16 WPG sowie für das Zielszenario nach § 17 WPG definiert. (Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)