Unsere Kommunale Wärmeplanung

Unsere Kommunale Wärmeplanung

Das ist die Kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Prozess, in dem alle Städte und Gemeinden in Deutschland klären, wie die Zukunft der Wärmeversorgung aussieht. Das ist aus zwei Gründen notwendig: Erstens will Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden, also (alles in allem) keine klimaschädlichen Gase wie CO2 mehr produzieren. Zweitens ist es sinnvoll, dass wir unabhängig von Erdgaslieferungen werden – die derzeitige Hauptquelle für Wärmeenergie in Deutschland. Wir brauchen die Wärmeplanung also nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch um unsere Versorgungssicherheit zu gewährleisten und damit die Wärme bezahlbar bleibt.

Das Ergebnis ist ein Wärmeplan, der zeigt, wie die Wärmeversorgung einer Stadt klimaneutral werden kann. Dazu hat der Bundestag 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html. Die KWP zeigt, wie wir

  • fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien wie Solar- und Geothermie, grünen Wasserstoff oder strombasierte Wärmequellen ersetzen können.
  • unsere Wärmenetze ausbauen und dabei industrielle Abwärme (etwa aus der Stahlproduktion) effizient nutzen können.
  • neue Heiztechnologien in den Stadtteilen effizient umsetzen können.

Für Duisburg wird der strategische Wärmeplan zeigen, wie diese Umstellung bei uns gelingen kann. Darin klären wir, welche Stadtgebiete auf welche Weise klimaneutral mit Wärme versorgt werden können und welche Wärmequellen wir dafür nutzen können.

So läuft die Wärmeplanung in Duisburg ab

Die Kommunale Wärmeplanung läuft überall nach einem festen Schema ab – das ist auch logisch: Wir müssen zuerst die heutige Situation genau verstehen, dann nach möglichen Lösungen für die klimaneutrale Wärmeversorgung suchen, daraus einen konkreten Plan entwickeln und schließlich die Details festlegen. In Duisburg sind wir schon sehr weit: Die möglichen Lösungswege („Szenarien“) werden im Februar 2025 dem Rat der Stadt vorgestellt. Somit bleibt genügend Zeit zur Diskussion und für offene Fragen.

So sehen die fünf einer Kommunalen Wärmeplanung aus:

  1. Bestandsanalyse: Wir haben die aktuelle Wärmeversorgung in Duisburg analysiert.
  2. Potenzialanalyse: Wir haben untersucht, wo erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung eingesetzt werden können und welche Effizienzmaßnahmen, darunter Gebäudesanierungen und die Nutzung von Abwärmepotenzialen, realisierbar sind.
  3. Zielszenarien: Wir haben verschiedene Wege zur künftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt, bewertet und verortet.
  4. Maßnahmenplanung: Wir planen die konkreten Schritte zur Umsetzung der geplanten Wärmewende. Dieser Schritt liegt noch vor uns.
  5. Umsetzung: Wir gehen in die Detailplanung der einzelnen Maßnahmen und überlegen, wie wir sie am besten realisieren können.

 



Bestandsanalyse


Potenzialanalyse


Entwicklung von Zielszenarien für klimaneutrale Wärmeversorgung


Entwicklung Transformationspfad und detaillierte Maßnahmenbewertung


Zielnetzplanung
Quartiersprojekte
Wärmenetzprojekte
 

Natürlich ist es wichtig zu wissen: Wie sieht die Lösung denn am Ende für genau die Immobilie aus, in der ich lebe? Das können wir im Moment noch nicht überall mit Sicherheit sagen. Es gibt nun aber eine gute Orientierung. Wir haben das Stadtgebiet in Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Einige Bereiche können mit ziemlicher Sicherheit zusätzlich mit Fernwärme versorgt werden. Es gibt jedoch auch Bereiche, die aller Voraussicht nach nicht an die Fernwärme angeschlossen werden. Hier liegt die Lösung in der dezentralen Versorgung der einzelnen Gebäude. Dazwischen gibt es Bereiche, für die weitere Untersuchungen notwendig sind, um eine finale Aussage treffen zu können. (Link zur Karte Vorschlag zur Einteilung Wärmeversorgungsgebiete) Mit dieser Orientierung ist es möglich, vielfach auch schon jetzt zukunftssichere Entscheidungen zu treffen.

 

Sicher ist: Erdgas- oder Ölheizungen sind keine langfristige Lösung. Denn wir wissen nicht genau, wie lange diese Energieträger in Deutschland noch angeboten werden können. Sie stehen auch nicht „endlos“ zur Verfügung. Was wir wissen, ist, dass die Preise für Erdgas und Heizöl steigen. Sicher ist auch: Häuser zu modernisieren und so den Energiebedarf zu senken, ist fast immer eine gute Idee. Es ist sehr zu empfehlen, jetzt einen individuellen Sanierungsfahrplan für die eigene Immobilie zu machen und dabei von der aktuellen Förderung zu profitieren (https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/themenbereich/3 und https://www.stadtwerke-duisburg.de/privatkunden/foerdermittel/foerdermitteldatenbank). Dazu beraten auch in Duisburg die Verbraucherzentrale und das Handwerk.

Wer ist an der Kommunalen Wärmeplanung beteiligt?

Eine Kommunale Wärmeplanung für eine Großstadt wie Duisburg zu erstellen, ist ein aufwändiger Prozess. Verantwortlich dafür ist die Stadtverwaltung, konkret: die Stabsstelle Klimaschutz. Mit der technischen Umsetzung ist die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) beauftragt.

Für alle fünf Schritte der Kommunalen Wärmeplanung müssen viele Beteiligte in der Stadt zusammenarbeiten. In den bisher absolvierten drei Schritten (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario) waren das die Duisburger Wohnungswirtschaft, die Betreiber von Energie- und Wärmenetzen, Wirtschaftsunternehmen (v. a. mit hohem Wärmebedarf), die Kreishandwerkerschaft, die Stadtverwaltung und die städtischen Tochterunternehmen – und natürlich der Stadtrat selbst.

Mit dem vorliegenden Zielszenario beginnt nun die öffentliche Information und Diskussion über die KWP für Duisburg. Dazu gibt es – neben dieser Informationsseite – öffentliche Veranstaltungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Außerdem wird ein Beirat die nächsten Schritte begleiten. Der Beirat unterstützt bei der Erarbeitung sowie Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung in Duisburg und ist ein beratendes Gremium. Er spricht Empfehlungen, Stellungsnahmen und Einschätzungen zu sozialverträglichen, wirtschaftlichen und ökologischen Strategien und Maßnahmen aus, um eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung der Stadt zu gewährleisten. Der Beirat bringt die Interessen und Sichtweisen der beteiligten Stakeholder ein.

Zusammengesetzt wird der Beirat aus ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen, Organisationen und Unternehmen, die an der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung in Duisburg beteiligt sind, sowie drei Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen.

Die Kommunale Wärmeplanung für Duisburg ist ein echter Fortschritt und potenziell ein großes Investitionsprogramm, das uns nicht nur klimaneutral machen wird, sondern auch viele Arbeitsplätze schaffen und sichern kann. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam einen Erfolg daraus machen. Dafür müssen wir alle gut zusammenarbeiten.

Natürlich ist es wichtig, zu wissen: Wie sieht die Lösung denn am Ende für die Immobilie aus, in der ich lebe? Das können wir im Moment noch nicht mit Sicherheit sagen. Erst nach dem Beschluss des Rates im Jahr 2026 wissen wir, wo in Duisburg zum Beispiel zusätzlich Fernwärme eingesetzt werden kann. Trotzdem ist es natürlich möglich, auch jetzt schon zukunftssichere Entscheidungen zu treffen.

Sicher ist: Neue Erdgas- oder Ölheizungen sind keine langfristige Lösung. Denn wir wissen nicht genau, wie lange diese Energieträger in Deutschland noch angeboten werden können. Sie stehen auch nicht „endlos“ zur Verfügung. Sicher ist auch: Häuser zu dämmen und so den Energiebedarf zu senken, ist fast immer eine gute Idee. Dazu beraten auch in Duisburg die Verbraucherzentrale und das Handwerk  KH Duisburg – Der Ansprechpartner für das organisierte Handwerk, https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie.

Wichtige Begriffe – verständlich erklärt

Empty
Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung ist ein rechtlich unverbindliches, strategisches Planungsinstrument zur mittel- und langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet (§ 3 Abs. 20 WPG). Mit ihr soll die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung innerhalb einer Kommune erreicht (Deutscher Bundestages 2023) sowie die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden. Dies geschieht durch eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Infrastruktur, eine Bedarfsermittlung für das Gebiet sowie die Ermittlung regionaler Potenziale der Gewinnung erneuerbarer Energien. Bei der Koordination und Durchführung der Wärmeplanung haben die Kommunen die Federführung inne und bestimmen die planungsverantwortliche Stelle (s. planungsverantwortliche Stelle) innerhalb der Kommunalverwaltung. Das zur Veröffentlichung bestimmte Ergebnis wird als Wärmeplan (s. Wärmeplan) bezeichnet (dena 2023).

(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden zu fördern. Dabei soll der Energieverbrauch in Gebäuden reduziert werden, indem energetische Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude festgelegt werden (§1 GEG). Für neue Heizungsanlagen gilt künftig, dass sie nur dann eingebaut werden sollen, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Bis zum Jahr 20245 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet werden (BMWSB 2023).

Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html

(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Wärmeplanungsgesetz

Ziel des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist es, die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung festzustecken. Die Länder werden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Wärmeplans können die jeweiligen Länder auf ihre Gemeinden oder andere planungsverantwortliche Stellen übertragen. Darüber hinaus legt das WPG fest, dass bis zum Jahr 2030 im bundesweiten Mittel die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen ist und gibt vor, dass jedes Wärmenetz bis 2030 mit einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent aus erneuerbaren Wärmequellen oder aus unvermeidbarer Abwärme versorgt werden muss (BMWSB 2023).

Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html

(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Energieeffizienzgesetz

Im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele festgehalten. Darüber hinaus regelt es konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und definiert die Effizienzstandards für Rechenzentren (IHK Braunschweig 2023). Grundlage des EnEfG bilden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2023).

Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/index.html

(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Instrument zur Förderung von Strom aus regenerativen Quellen in Deutschland. In ihm sind die Vergütung, Marktprämie und Ausbaupfade für Windenergie, Photovoltaik und Biomasseanlagen geregelt. Ziel des EEG ist die Förderung der Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung sowie die Erzielung positiver volkswirtschaftlicher Effekte (UBA 2023).

Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/

(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Klimaneutralität

Treibhausgasneutralität beschreibt die Netto-Null der Treibhausgasemissionen, d.h. das Gleichgewicht zwischen klimawirksamen Emissionen wie CO2 oder Methan und dem Abbau und Entzug von Treibhausgasen aus dem atmosphärischen Kreislauf beispielsweise durch natürliche Senken wie Wälder. Dabei werden die unterschiedlichen Treibhausgase gemäß ihrer Klimawirkung als Äquivalente zu CO2 bilanziert (difu 2022).

Klimaneutralität beschreibt weitergefasst den Zustand, bei dem menschliche Aktivitäten im Ergebnis keine Nettoeffekte auf das Klimasystem haben. Dies umfasst neben der Treibhausgasbilanz ferner auch durch den Menschen verursachte Aktivitäten, die regionale oder lokale biogeophysische Effekte auf das Klimasystem haben (UBA 2021).

Im WPG ist im Einklang mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz das politische Ziel vereinbart, bis zum Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzusetzen. Dieses Ziel soll durch den Einsatz erneuerbarer Energien und unvermeidlicher Abwärme sowie durch Endenergieeinsparungen erreicht werden.

(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Wärmenetz

Wärmenetze sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 WPG zusammenhängende Rohrsysteme zur leitungsgebundenen Verteilung von thermischer Energie. Sie transportieren Wärme von Erzeugungsanlagen und Speichern hin zu Übergabestationen beim Endkunden. Das Wärmenetz selbst besteht aus Haupt-, Verteil- und Hausanschlussleitungen sowie Umwälz- und Druckpumpen (Weidlich 2020).

Im Sinne der in § 2 Abs. 1-3 WPG festgehaltenen Ziele sind Wärmenetze ein zentraler Baustein zur Verwirklichung einer kosteneffizienten, klimaneutralen Wärmeversorgung. Insbesondere in Ballungsgebiete mit einer hohen Wärmebedarfsdichte haben Wärmenetze ein hohes wirtschaftliches Potenzial (FEE o. D.).

Wärmenetzsysteme werden üblicherweise nach Größe und Betriebstemperatur charakterisiert. Große Wärmenetze mit zentralen Heizwerken werden als Fernwärme und lokale Netze als Nahwärme bezeichnet (Konstantin & Konstantin 2022). Kleine Netze von bis zu 16 Gebäuden und 100 Wohneinheiten werden im Sinne des WPG als „Gebäudenetz“ bezeichnet und sind über das GEG reguliert. Als Betriebstemperatur sind in konventionellen Wärmenetzen der 2. und 3. Generation sehr hohe (T > 100° C) bis hohe (60° C < T < 90° C) Temperaturen üblich. Ziel der 4. Fernwärmegeneration ist es, mittlere Temperaturniveaus von 40° C bis 60° C zu erreichen. Hiermit gehen eine höhere Effizienz, niedrigere Installationskosten sowie mehr Möglichkeiten für den Anschluss von erneuerbaren Wärmequellen einher (Weidlich 2020).

(Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Treibhausgas

Treibhausgase sind diejenigen gasförmigen Bestandteile in der ⁠Atmosphäre⁠, sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs, welche thermische Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen. Diese Eigenschaft verursacht den ⁠Treibhauseffekt⁠. Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die Haupttreibhausgase in der Erdatmosphäre. Außerdem gibt es eine Vielzahl von ausschließlich vom Menschen produzierten Treibhausgasen in der Atmosphäre, wie die Halogenkohlenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen.

Nach: ⁠IPCC⁠ (2007): ⁠Klimaänderung⁠ 2007. Synthesebericht

(Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/service/glossary/t)

Abwärme

In vielen industriellen und gewerblichen Prozessen entsteht überschüssige Wärmeenergie, die oftmals über Dampf, Wasser oder Abluft ungenutzt in die Umwelt abgeführt wird. Besonders hohe Temperaturniveaus fallen u.a. in der Chemie-, Metall- und Zementindustrie an. Auch niedrig temperierte Prozesse wie Rechenzentren, Abwasser- und Kläranlagen sowie Kühlhäuser verursachen substanzielle Abwärmemengen. Durch effiziente Wärmetauscher und Wärmenetze ist es möglich, diese Abwärme nutzbar zu machen und für die Beheizung von Gebäuden einzusetzen (Plattform Grüne Fernwärme o. D.). Nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 WPG wird Abwärme als ein Energieträger ausschließlich für die Zwecke der Bestandsanalyse nach § 15 WPG, der Potenzialanalyse nach § 16 WPG sowie für das Zielszenario nach § 17 WPG definiert. (Quelle: https://www.kww-halle.de/service/glossar)

Weiterführende Links und Informationen

Der Rat der Stadt wird regelmäßig über den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung informiert. Die Informationen sind natürlich öffentlich: Mitteilungsvorlage

Gute Tipps zum Thema Wärmeversorgung gibt die Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie

Eine gute Übersicht über den Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung in NRW bietet die Energieagentur des Landes, Energy4Climate: Kommunale Wärmeplanung – NRW.Energy4Climate

Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ von 2023: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html

Wärmeplanung und „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ hängen zusammen: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/