Unsere Kommunale Wärmeplanung

Unsere Kommunale Wärmeplanung

Wir sind sicher, dass Sie viele Fragen haben.

Wir beantworten sie gern – so gut wir es heute schon können.

Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Wärmewende. Uns ist es wichtig, Ihnen transparente und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Sie den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung wirklich nachvollziehen können. Wenn Ihre Frage noch fehlt: Schicken Sie sie uns! (Link zur Kontaktseite) Wir antworten.

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Was ist das Ziel einer Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung soll klären, welche Form der Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet von Duisburg besonders geeignet ist, um die gesetzliche Vorgabe zu erreichen, die Wärme bis 2045 vollständig auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme zu erzeugen. Besonders geeignet ist eine Wärmeversorgungsart mit geringen Kosten, geringen Realisierungsrisiken, hoher Versorgungssicherheit und geringen Treibhausgasemissionen.
Wie weit sind wir in Duisburg?

Die Wärmeplanung besteht aus fünf Schritten. Bestands- und Potenzialanalyse (Schritt 1 und 2) hat der Rat der Stadt bereits zur Kenntnis genommen. Hier finden Sie das Original der Mitteilungsvorlage. Derzeit arbeiten wir an Schritt 3 (Szenarienentwicklung) und danach steht die Maßnahmenplanung (Schritt 4) an. Erst danach (Schritt 5) geht es in die Detailplanung für einzelne Stadtteile und Straßen. Im Jahr 2026 (vor dem 30. Juni) soll die Kommunale Wärmeplanung dann vom Rat beschlossen werden.

Muss ich die kommunale Wärmeplanung abwarten, bevor ich eine Investitionsentscheidung für mein Gebäude treffe?

Nein, Sie sind frei. Für viele Gebiete bringt die aktuelle Planung schon Klarheit. Dort wo Fernwärmenetze möglich sind, kann es durchaus sinnvoll sein zu warten. Dort wo die Fernwärme nicht ausgebaut werden kann, profitieren Sie von den Vorteilen eines Heizungswechsels je eher Sie ihn durchführen (Dezentrale Gebiete). In jedem Fall lohnt es sich, sich beraten zu lassen, um die besten Optionen maßgeschneidert für Ihre Immobilie zu ermitteln. Von einer Senkung Ihres Energieverbrauchs profitieren Sie, egal für welche Heizung Sie sich schließlich entscheiden. Sollte ein Heizungsaustausch erforderlich sein, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, weil es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch die Pflichten gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Ölheizung zu installieren lassen Sie sich im Vorfeld umfassend beraten. Wir empfehlen den Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG zu nutzen. Und natürlich kennt das Duisburger Handwerk sich aus.

Zeigt mir die Wärmeplanung, wann ich mich an ein Wärmenetz anschließen kann?

Das soll und kann sie nicht. Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es aufzuzeigen, wo welche Wärmeversorgung prinzipiell effizient ist. Ob und wann ein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Die kommunale Wärmeplanung versucht zu beantworten, wo in Duisburg Wärmenetze sinnvoll sind und welche Gebiete zuerst versorgt werden können. Die Wärmeplanung ist eng abgestimmt mit dem Betreiber der Fernwärmenetzen. Aus der Wärmeplanung können jedoch keine Ausbaugarantien oder Terminaussagen für den Anschluss an Wärmenetze abgeleitet werden.

Was ändert sich nach dem fertigen Wärmeplan für die Bürgerinnen und Bürger von Duisburg?

Es entstehen keine Pflichten. Jedoch werden Sie mehr Klarheit über die möglichen Wärmeversorgungsarten auch in Ihrer Straße haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden können dann besser planen, welche Investitionen in die energetische Modernisierung zu welchem Zeitpunkt für sie sinnvoll sind. Fehlinvestitionen können so vermieden werden.

Was bedeutet der Prozess für meine Heizung?

Der Wärmeplan bietet Orientierung für die Wahl der Wärmeversorgung. Für Dezentrale Gebiete steht fest, dass die Fernwärme hier aller Voraussicht nach nicht ausgebaut wird. Ob heute schon ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung möglich ist, erfahren Sie vom Fernwärmeanbieter. In jedem Fall müssen Sie beim Heizungswechsel die aktuellen gesetzlichen Vorgaben aus dem GEG beachten. Was heute schon feststeht:

  • Erdgas ist eine begrenzte Ressource und wird in Deutschland nicht auf Dauer zum Heizen verfügbar sein, bzw. erlaubt bleiben.
  • Erdgas und Heizöl werden durch die CO2-Bepreisung nach und nach teurer.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien, die Installation einer Wärmepumpe oder der Anschluss an Nah- und Fernwärme werden gefördert.
  • Neben den Klimaschutzzielen darf auch die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden.
  • Energiesparmaßnahmen wie Wärmedämmung helfen, Kosten zu senken und das Klima zu schützen.
Ist der Wärmeplan, vor allem die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete, verbindlich?

Die Wärmeplanung ist ein strategischer Plan. Die Ergebnisse sind rechtlich nicht verbindlich. Andersrum besteht aber auch kein Anspruch auf eine bestimmte Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete nach dem Wärmeplanungsgesetz. Sie gibt aber eine gute Orientierung, welche Versorgungsart in den jeweiligen Gebieten den kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität darstellt.

Welche Fördermöglichkeiten kann ich nutzen?

Folgende Fördermöglichkeiten sind in Duisburg relevant:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Es gibt Förderprogramme, die Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für die Installation von erneuerbaren Heizsystemen wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen bieten.
  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet spezielle Programme zur Förderung von energieeffizienten Sanierungen und Neubauten, die auch den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme unterstützen.
  • Energieberatung: Es werden auch Förderungen für die Inanspruchnahme von Energieberatungen angeboten, welchen dabei helfen, die besten Lösungen für nachhaltige Heizsysteme zu finden. Über die Verbraucherzentrale NRW können Sie außerdem eine Energieberatung in Anspruch nehmen. 
Wie können Mieterinnen und Mieter zur Wärmewende beitragen?

Für die energetische Modernisierung inkl. Dämmung und auch für den Heizungswechsel sind die Gebäude-Eigentümer zuständig sind. Aber auch als Mieter können Sie Heizenergie und Heizkosten sparen – zum Beispiel, indem Sie Ihre Wohnung auf eine niedrigere Temperatur heizen, Schlafräume kühler lassen oder die Heizung niedriger stellen, wenn die Wohnung während der Arbeitszeit oder während Urlauben leer steht. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit Ihrer/Ihrem Vermieterin/Vermieter, um die Dämmung des Gebäudes oder einen Heizungswechsel anzustoßen. Tipps zum Heizenergiesparen hat zum Beispiel die Verbraucherzentrale NRW. 

Wonach entscheidet sich, welche Wärmeversorgung für welche Straße geplant wird?

Für die Antwort müssen wir mehrere Fragen beantworten:

  • Welcher Verbrauch muss eigentlich abgedeckt werden (für Wohngebiete, aber auch für Industriestandorte)? Je höher die Wärmenachfrage pro Fläche, desto eher eignet sich das Gebiet für Fernwärme.
  • Welche Energiequellen sind ortsnah verfügbar (z. B. Abwärme aus einem Industriegebiet)?
  • Welche Infrastruktur ist schon vorhanden (z. B. ein Fernwärmenetz)? Welche Infrastrukturen müssten neu geschaffen werden?

Daraufhin wird berechnet welche Wärmeversorgung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gebäude der jeweiligen Straße die kosteneffizienteste ist. Es ergibt sich eine Einteilung des jeweiligen Gebietes in eine Wärmeversorgungsart. Eine Verpflichtung diese zu nutzen für die Verbraucher gibt es nicht. Ebenso besteht mit der Planung noch keine Ausbaugarantie für die entsprechende Infrastruktur (etwa Ausbau Wärmenetz).

Wen bezieht die Stadt Duisburg in die Wärmeplanung ein?

Bislang sind verschiedene Schlüsselakteure beteiligt, ohne die eine umfassende und zukunftsorientierte Planung nicht möglich wäre. Dazu gehören unter anderem: 

  • Wohnungswirtschaft
  • Betreiber von Energie- und Wärmenetzen
  • Unternehmen (v. a. mit hohem Wärmebedarf)
  • Kreishandwerkerschaft
  • Stadtverwaltung und städtische Töchter
  • Politik

Die Stadt Duisburg als planungsverantwortliche Stelle hat eine Geschäftsstelle zur Kommunalen Wärmeplanung bei der Stabsstelle Klimaschutz eingerichtet. Den technischen Teil der Kommunalen Wärmeplanung übernimmt die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV).   

Jetzt werden die Bürgerinnen und Bürger informiert. Erfahren Sie hier (Link dorthin) mehr über die geplanten Bürgerdialoge in den Stadtbezirken.

Warum ist die Wärmewende so wichtig?

In Deutschland macht die Wärmeerzeugung mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht entsprechend hohe CO2-Emissionen. In Duisburg nutzen wir bislang hauptsächlich Gas (55,8 %) und Öl (18,8 %) zur Wärmeversorgung (Quelle: DVV). Diese fossilen Energien sind nicht nur klimaschädlich, sondern auch endlich. Die gesetzlichen Vorgaben begrenzen die Nutzung konkret.

55,8% ERDGAS
18,8% HEIZÖL
21,1% NAH-/FERNWÄRME
3,5% BIOMASSE
0,8% STROM

Darstellung zur Verteilung der Heizungsarten in Duisburger Haushalten (Quelle: DVV)

Ist Fernwärme klimafreundlich?

Das kommt natürlich darauf an, wie die Wärme erzeugt wird. Duisburgs Fernwärme soll schon 2035 klimaneutral erzeugt werden. Es gibt bestimmte Wärmepotenziale aus erneuerbaren Energien, die erst durch die Einbindung in ein Wärmenetz wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Das gilt etwa für tiefe Geothermie oder sog. Großwärmepumpen, die Umgebungsenergie zum Beispiel aus Flusswasser (wie dem Rhein) nutzen. Oft kann unvermeidbare Abwärme (z.B. aus der Industrie oder von Rechenzentren) in Wärmenetze eingebunden werden. Das Wärmeplanungsgesetz gibt für Wärmenetze einen festen Pfad vor: Bis zum Jahr 2030 muss der Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz mindestens 30 Prozent betragen, bis zum Jahr 2040 mindestens 80 Prozent. Bis zum Jahr 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral sein. Duisburg schreitet hier also schneller voran!

Ist Heizen ohne Öl und Gas auch gut für den Geldbeutel?

Im Prinzip: ja. Zum einen, weil die CO₂-Bepreisung von Heizöl und Erdgas in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen wird, so dass auch die Öl- und Gaspreise steigen werden. Zum anderen werden in Zukunft immer weniger Haushalte ans Gasnetz angeschlossen sein. Dann müssen die Kosten des Gasverteilnetzes auf immer weniger verbleibende Gaskunden verteilt werden, so dass der Gaspreis für die verbleibenden Kunden steigen muss. Wer klimafreundlich ohne Öl und Gas heizt, ist unabhängig von diesen Preissteigerungen. Auch neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile erneuerbare Energien nutzen. Die erhöhte Energieeffizienz senkt den Energieverbrauch und damit die Energiekosten. Die Umstellung der Heizung ist jedoch mit Investitionen verbunden. Hierfür gibt es aktuell Förderungen.

Wie hängt das alles mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen?

Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen sich. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude, sodass der Energieverbrauch gesenkt und die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert wird. Gleichzeitig gibt das Gesetz Standards für Neubau oder Sanierung verbindlich vor. Grundsätzlich gilt:

  • Ab dem 1. Juli 2026 müssen (in Großstädten wie Duisburg) neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden
  • Seit Januar 2024 gilt diese Pflicht bereits innerhalb von Neubaugebieten.

Dementsprechend sollen die Wärmepläne bis zum 1. Juli 2026 verabschiedet sein. Die Wärmeplanung zeigt auf, wo welche Wärmeversorgung möglich ist (Wärmenetze oder dezentral im einzelnen Gebäude), die diese gesetzlichen Anforderungen dauerhaft und kosteneffizient erfüllt. Sie bietet somit eine gute Orientierung.

Wichtig für Sie: Das GEG greift nur beim Einbau neuer Heizungsanlagen.  Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Heizungen weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden. Weitere Informationen zu Ausnahmefällen finden Sie hier: Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Wie läuft die Wärmeplanung ab?

Die Planung folgt einem klaren Ablauf in fünf Schritten:

  1. Bestandsanalyse: Wir analysieren die aktuelle Wärmeversorgung in der Stadt.
  2. Potenzialanalyse: Wir untersuchen, inwieweit erneuerbaren Energien eingesetzt und welche Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden können.
  3. Zielszenarien: Wir entwickeln und bewerten verschiedene Wege zur künftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung.
  4. Maßnahmenplanung: Wir planen die konkreten Schritte zur Umsetzung der geplanten Wärmewende.
  5. Umsetzung: Wir gehen in die Detailpnaung der einzelnen Maßnahmen werden und überlegen, wie wir sie am besten realisieren können.

Schritte zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans



Bestandsanalyse


Potenzialanalyse


Entwicklung von Zielszenarien für klimaneutrale Wärmeversorgung


Entwicklung Transformationspfad und detaillierte Maßnahmenbewertung


Zielnetzplanung
Quartiersprojekte
Wärmenetzprojekte

 

Wo steht Duisburg aktuell? Wir haben die Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen und arbeiten derzeit an der Entwicklung der Zielszenarien und Maßnahmen. Die finale Wärmeplanung wird bis 2026 im Stadtrat beschlossen.

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Ändert sich meine Miete, wenn Vermieter*innen eine klimafreundliche Heizung einbauen?

Vermieter*innen dürfen im Fall einer Modernisierung (nicht Instandhaltung) acht Prozent der angefallenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen – bezogen auf die anfallende Monatsmiete allerdings innerhalb von sechs Jahren höchstens 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, danach mehr.

Seit 1. Januar 2024 kommt folgende Regelung hinzu, wenn die Heizung getauscht wird: Wenn Vermieter*innen einen Heizungstausch nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes vornehmen und dafür die staatliche Förderung erhalten, dürfen sie zehn Prozent der angefallenen Modernisierungskosten (abzgl. Förderbetrag) auf die Jahresmiete umlegen – bezogen auf die Monatsmiete allerdings höchstens 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche (Kappungsgrenze) innerhalb von sechs Jahren. Durch diese Deckelung sollen Vermieter*innen motiviert werden, die Förderung zu beantragen, und Mieter*innen profitieren von der geringeren Erhöhung der Kaltmiete. Nehmen die Vermieter*innen dagegen keine staatliche Förderung in Anspruch, dürfen sie die oben erwähnten acht Prozent umlegen.

Parallel zur steigenden Kaltmiete verringern sich aber in der Regel die Heizkosten für Mieter*innen durch eine moderne und klimafreundliche Heizung

Was gilt fürs Heizen bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEGs)?

EGs sind zwei Fälle zu unterscheiden: Zentralheizungen und Etagenheizungen:

Zentralheizung: Wird das Gebäude, das die WEG nutzt, zentral beheizt, greifen beim Einbau einer neuen Heizung die gleichen Regeln wie für andere Bestandsgebäude. Es gelten die unter Frage 6 beschriebenen Fristen.  Hier ein Kurzfilm zum Heizen in Mehrfamilienhäusern bzw. WEGs. Etagenheizung: Wenn in der WEG mindestens eine Etagenheizung genutzt wird, gelten die besonderen Vorgaben für Gebäude mit Etagenheizungen. Zusätzlich gibt es besondere Regeln, um den Entscheidungsprozess in der WEG für die künftige klimafreundliche Wärmeversorgung zu befördern: 

So ist die WEG verpflichtet, bis 31. Dezember 2024 alle Informationen von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen und den Wohnungseigentümer*innen über die Heizungsanlagen zu verlangen, die für die Entscheidung über eine zukünftige Wärmeversorgung relevant sind. Dazu gehören u.a. Art und Alter der Heizungen, ihre Funktionstüchtigkeit und ihre Nennwärmeleistung. Im Anschluss stellt die WEG den Wohnungseigentümer*innen die gesammelten Erkenntnisse zur Verfügung, damit eine Entscheidung über die künftige Wärmeversorgung des Gebäudes auf hinreichender Informationsgrundlage erfolgen kann.

Sobald die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel auf das Gebäude anwendbar ist ist die WEG verpflichtet, nach dem ersten Tausch einer Gasetagenheizung eine geordnete Entscheidung über die künftige Wärmeversorgung des Gebäudes herbeizuführen. Dazu hat der/die Verwalter*in unverzüglich die Wohnungseigentümer­versammlung einzuberufen. In dieser muss die WEG darüber beraten, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung des Gebäudes umgesetzt werden soll. Die WEG muss dann innerhalb der 5-jährigen Frist für Gebäude mit Etagenheizungen entscheiden, wie die Wärmeversorgung des Gebäudes auf 65 Prozent erneuerbare Energien umgestellt werden soll und ein Umsetzungskonzept beschließen. 

Falls innerhalb dieser fünf Jahre entschieden wird, dass die Wärmeversorgung weiter dezentral pro Wohneinheit erfolgen soll, müssen alle nach Ablauf dieser Frist eingebauten Etagenheizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Entscheidet sich die WEG innerhalb der fünf Jahre hingegen für eine Zentralisierung, so sind im Anschluss weitere acht Jahre Zeit, um diese umzusetzen. Bis zur vollständigen Umsetzung ist mindestens einmal jährlich in der Wohnungseigentümerversammlung über den Stand der Umsetzung zu berichten.

Es ist jedoch auf jeden Fall empfehlenswert, dass die WEG nicht bis zur Heizungshavarie abwartet, sondern sich frühzeitig Gedanken über alternative Wärmelösungen macht.

Warum sollte ich besser erst dämmen, bevor ich die Heizung tausche?

Es gibt keine Pflicht, erst zu dämmen – es ist nur deutlich sinnvoller. Denn je mehr Wärme Sie im Haus behalten und nicht durch Fenster, Türen, Dach und Außenwände nach außen dringen lassen, desto weniger Wärme muss Ihre Heizung erzeugen. Das bedeutet: Sie können dann eine Heizung mit geringerer Heizleistung kaufen – das ist preisgünstiger. Zudem sind auch Ihre monatlichen Heizungskosten dann viel geringer. 

Nicht nur Ihr Heizungstausch, sondern auch Ihre Modernisierung der Gebäudehülle wird vom Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Ab wann gilt für mich als Gebäudeeigentümer*in die Pflicht, mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen?

Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt drei verschiedene Zeitpunkte zum Inkrafttreten der 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien-Pflicht vor:

 

  • Bei Neubauten innerhalb von Neubaugebieten muss bereits seit 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien geheizt werden.
  • In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen – wie Bonn – müssen alle Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken (außerhalb eines Neubaugebiets) mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beheizt werden, wenn nach dem 30. Juni 2026 eine neue Heizung eingebaut wird.
  • Weist die Stadt nach der Erstellung des Wärmeplans ein „Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“ aus, so gilt die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen bereits einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisungsentscheidung – allerdings nur innerhalb des ausgewiesenen Gebiets.
Warum ist eine Wärmepumpe sinnvoller als eine Infrarotheizung?

Infrarot-Licht ist Wärme. Bei einer Infrarotheizung wird Strom in Wärme umgewandelt. Sie haben einen Wirkungsgrad von nahezu 100 Prozent. Das bedeutet, eine Kilowattstunde Strom wird fast in eine Kilowattstunde Wärme umgewandelt. 

Auch wenn das auf den ersten Blick schon optimal klingen mag, können Wärmepumpen noch deutlich mehr: Durch die Nutzung der Umweltwärme benötigen elektrische Wärmepumpen im Vergleich zu Infrarotheizungen 2-5 mal weniger Strom. Das schont nicht nur jeden Monat Ihren Geldbeutel, sondern macht auch gesellschaftlich Sinn, denn es muss insgesamt weniger Ökostrom erzeugt und durch die Stromnetze transportiert werden. 

Stromdirektheizungen werden nur als GEG-Erfüllungsoption anerkannt, wenn strenge Vorgaben an den baulichen Wärmeschutz eingehalten werden.

Warum sind Wärmepumpen besonders klimafreundlich?

Wärmepumpen nutzen vorwiegend Umweltwärme zum Heizen – entweder Wärme aus der Luft oder aus dem Grundwasser, Abwasser oder Flusswasser, oder Wärme aus dem Erdreich. Nur zu einem kleineren Anteil wird Strom zum Heizen eingesetzt. Eine Luft-Wärmepumpe kann zum Beispiel aus einer Kilowattstunde Strom etwa drei Kilowattstunden Wärme erzeugen, indem sie zwei Kilowattstunden Wärme aus der Umgebungsluft beisteuert. Dieser Effizienzfaktor von „3“ wird Jahresarbeitszahl (JAZ) genannt. Wasser- und Erdwärmepumpen können aus einer Kilowattstunde Strom sogar vier bis fünf Kilowattstunden Wärme erzeugen – die Jahresarbeitszahl liegt also bei vier bis fünf. Je höher die Jahresarbeitszahl ist, desto effizienter ist eine Wärmepumpe und desto weniger Stromkosten haben Sie monatlich.

    Für wie viele Jahre planen die Stadtwerke die Versorgung mit Gas?

    Zunächst kann gesagt werden, dass es kein Datum gibt, ab dem kein Gas oder Öl mehr in Duisburg geliefert wird. Auf absehbare Zeit wird weiterhin Gas und Öl zum Heizen verfügbar sein. Dennoch gilt die Regelung durch das Gesetz, dass ab dem 1.7.2026 alle neuen Heizungen bereits mit mindestens 65 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Bis 2045 müssen dann spätestens alle Heizungen komplett klimaneutral sein. Eine Einstellung der Gasversorgung wird in Duisburg im Vergleich zu anderen Städten, erst sehr spät erfolgen, da wir unseren Bürgern planungs- und Versorgungssicherheit bieten möchten.

    Was passiert mit dem Gasnetz, wenn kein Gas mehr benötigt wird?

    Duisburg will bis 2045 klimaneutral werden. Dazu gehört auch die Wärmewende – das bedeutet, wir wollen heizen, ohne fossile Energieträger – also auch ohne Erdgas – zu verbrennen. Wenn in Zukunft Teile des Gasverteilnetzes nicht mehr benötigt werden, können sie von den umliegenden Gasnetzen sukzessive abgetrennt werden. Das wird jedoch erst der Fall sein, wenn alle Kund*innen, die über den jeweiligen Leitungsabschnitt versorgt werden, auf alternative Heizungen umgestiegen sind. Die dann nicht mehr benötigten Erdgasleitungen können entweder zunächst im Erdreich verbleiben oder sie werden Stück für Stück rückgebaut, wenn die Straßen ohnehin geöffnet werden müssen und dort Platz für andere Infrastrukturen benötigt wird.

      Wenn ich Gas einkaufe, muss ich selbst dafür sorgen, dass ich die 65% klimaneutral einhalte oder regelt das die Stadtwerke für mich?

      Die Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien (EE) gilt zunächst für alle neuen Heizungen, die ab dem 01.06.2026 installiert werden. Das bedeutet, dass funktionierende Heizungen weiter betrieben und auch repariert werden dürfen. Es ist jedoch gesetzlich festgelegt, dass alle Heizungen bis spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden müssen. Bis dahin müssen Sie also spätestens einen Umstieg vollzogen haben. 

      Grundsätzlich liegt die Verantwortung zur Einhaltung der 65 %-EE-Regelung bei den jeweiligen Eigentümern der Heizung. Die Stadtwerke sind nicht verpflichtet, die 65 %-Regelung für bestehende Heizungen umzusetzen. Es kann jedoch sein, dass die Stadtwerke zukünftig Biogase oder ähnliche Energieträger anbieten. In diesem Fall würde ich Sie an die Stadtwerke und die DVV verweisen, die Ihnen wahrscheinlich genauere Informationen dazu geben können. Die Stadtwerke sind jedoch dazu verpflichtet, die Fernwärme, die sie anbieten, klimaneutral zu machen und die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich einzuhalten. 

      Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einer möglichen Umrüstung und/oder alternativen Heizsystemen zu beschäftigen, um langfristig die beste Lösung für sich zu finden und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dabei gibt es einige Anlaufstellen, die Sie bestens dazu beraten können, was in Ihrem individuellen Fall der beste Weg bzw. das beste Heizsystem für Sie ist. Dafür empfehlen wir Beratungen durch Energieberater, die Verbraucherzentrale oder direkt bei Handwerksbetrieben, insbesondere Innungsbetriebe der Kreishandwerkerschaft.

      Was kostet Fern- oder Nahwärme im Vergleich zu einer Wärmepumpe?

      Die Investitionskosten beim Anschluss an ein Wärmenetz sind tendenziell geringer als für die Installation einer eigenen Wärmepumpe. Vor allem die besonders effizienten Sole- und Wasser-Wärmepumpen sind in der Anschaffung deutlich teurer als Nah-/Fernwärme. Dafür haben Sie bei Wärmepumpen meist geringere monatliche Heizkosten als beim Bezug von Nah-/ Fernwärme. 

      Sowohl Nah-/Fernwärme als auch Wärmepumpen sind umweltfreundliche Heizsysteme. Beide Heizlösungen werden daher über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

      Was ist der Unterschied zwischen Fernwärme und Nahwärme?

      Eine offizielle oder gesetzlich definierte Unterscheidung zwischen Nahwärme und Fernwärme gibt es nicht. Unter den Begriff Nahwärme fallen kleinere Wärmenetze, die zum Beispiel nur einige Straßenzüge, ein konkretes Neubaugebiet oder ein einzelnes Stadtviertel umspannen. Sind die Netze größer und erstrecken sich über viele Stadtviertel, handelt es sich um Fernwärme. Die Grenze wird von manchen Akteuren bei 1.000 Metern Rohrlänge gezogen, aber eine einheitliche Abgrenzung gibt es nicht. 

      Allerdings hat auch ein Nahwärmenetz eine Mindestgröße: Das Gebäudeenergiegesetz grenzt Wärmenetze von Gebäudenetzen ab. Es definiert „ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten“ als „Gebäudenetz“. Jedes größere Netz zählt als „Wärmenetz“.

      Wird Wasserstoff im Duisburger Gasnetz beigemischt werden?

      Nein. Der städtische Verteilnetzbetreiber plant derzeit nicht, Wasserstoff im bestehenden Gasnetz beizumischen. Zwar wäre eine Beimischung von bis zu 20 Prozent Wasserstoff technisch möglich. Aber es würden immer noch 80 Prozent Gas verbleiben, so dass eine Klimaneutralität nicht möglich wäre. Die Aufgabe besteht darin, das Erdgas vollständig zu ersetzen, nicht nur, seine Nutzung zu verringern.

      Was folgt nach dem Wärmeplan?

      Nach dem Abschluss des Wärmeplans Mitte 2026 wird der Rat der Stadt Duisburg entscheiden, ob und wo er „Gebiete zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen“ (§ 26f WPG) ausweist. Diese Gebietsausweisungen bewirken aber keine unmittelbare Pflicht für die Bürger*innen, ein zukünftiges Wärmenetz auch zu nutzen, und keine Pflicht für einen Netzbetreiber, diese Wärmeversorgungsinfrastruktur bereitzustellen (vgl. § 27 Abs. 2 WPG). Wärmeplan und Gebietsausweisung sind aber in der städtischen Bauleitplanung verpflichtend zu berücksichtigen.

      Wir freuen uns über jede neue Frage

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