Unsere Kommunale Wärmeplanung

Unsere Kommunale Wärmeplanung

Wir sind sicher, dass Sie viele Fragen haben.

Wir beantworten sie gern – so gut wir es heute schon können.

Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Wärmewende. Uns ist es wichtig, Ihnen transparente und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Sie den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung wirklich nachvollziehen können. Wenn Ihre Frage noch fehlt: Schicken Sie sie uns! (Link zur Kontaktseite) Wir antworten.

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Was ist das Ziel einer Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung soll klären, welche Form der Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet von Duisburg besonders geeignet ist, um die gesetzliche Vorgabe zu erreichen, die Wärme bis 2045 vollständig auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme zu erzeugen. Besonders geeignet ist eine Wärmeversorgungsart mit geringen Kosten, geringen Realisierungsrisiken, hoher Versorgungssicherheit und geringen Treibhausgasemissionen.
Wie weit sind wir in Duisburg?

Die Wärmeplanung besteht aus fünf Schritten. Bestands- und Potenzialanalyse (Schritt 1 und 2) hat der Rat der Stadt bereits zur Kenntnis genommen. Hier finden Sie das Original der Mitteilungsvorlage. Derzeit arbeiten wir an Schritt 3 (Szenarienentwicklung) und danach steht die Maßnahmenplanung (Schritt 4) an. Erst danach (Schritt 5) geht es in die Detailplanung für einzelne Stadtteile und Straßen. Im Jahr 2026 (vor dem 30. Juni) soll die Kommunale Wärmeplanung dann vom Rat beschlossen werden.

Muss ich die kommunale Wärmeplanung abwarten, bevor ich eine Investitionsentscheidung für mein Gebäude treffe?

Nein, Sie sind frei. Für viele Gebiete bringt die aktuelle Planung schon Klarheit. Dort wo Fernwärmenetze möglich sind, kann es durchaus sinnvoll sein zu warten. Dort wo die Fernwärme nicht ausgebaut werden kann, profitieren Sie von den Vorteilen eines Heizungswechsels je eher Sie ihn durchführen (Dezentrale Gebiete). In jedem Fall lohnt es sich, sich beraten zu lassen, um die besten Optionen maßgeschneidert für Ihre Immobilie zu ermitteln. Von einer Senkung Ihres Energieverbrauchs profitieren Sie, egal für welche Heizung Sie sich schließlich entscheiden. Sollte ein Heizungsaustausch erforderlich sein, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, weil es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch die Pflichten gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Ölheizung zu installieren lassen Sie sich im Vorfeld umfassend beraten. Wir empfehlen den Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG zu nutzen. Und natürlich kennt das Duisburger Handwerk sich aus.

Zeigt mir die Wärmeplanung, wann ich mich an ein Wärmenetz anschließen kann?

Das soll und kann sie nicht. Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es aufzuzeigen, wo welche Wärmeversorgung prinzipiell effizient ist. Ob und wann ein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Die kommunale Wärmeplanung versucht zu beantworten, wo in Duisburg Wärmenetze sinnvoll sind und welche Gebiete zuerst versorgt werden können. Die Wärmeplanung ist eng abgestimmt mit dem Betreiber der Fernwärmenetzen. Aus der Wärmeplanung können jedoch keine Ausbaugarantien oder Terminaussagen für den Anschluss an Wärmenetze abgeleitet werden.

Was ändert sich nach dem fertigen Wärmeplan für die Bürgerinnen und Bürger von Duisburg?

Es entstehen keine Pflichten. Jedoch werden Sie mehr Klarheit über die möglichen Wärmeversorgungsarten auch in Ihrer Straße haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden können dann besser planen, welche Investitionen in die energetische Modernisierung zu welchem Zeitpunkt für sie sinnvoll sind. Fehlinvestitionen können so vermieden werden.

Was bedeutet der Prozess für meine Heizung?

Der Wärmeplan bietet Orientierung für die Wahl der Wärmeversorgung. Für Dezentrale Gebiete steht fest, dass die Fernwärme hier aller Voraussicht nach nicht ausgebaut wird. Ob heute schon ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung möglich ist, erfahren Sie vom Fernwärmeanbieter. In jedem Fall müssen Sie beim Heizungswechsel die aktuellen gesetzlichen Vorgaben aus dem GEG beachten. Was heute schon feststeht:

  • Erdgas ist eine begrenzte Ressource und wird in Deutschland nicht auf Dauer zum Heizen verfügbar sein, bzw. erlaubt bleiben.
  • Erdgas und Heizöl werden durch die CO2-Bepreisung nach und nach teurer.
  • Die Nutzung erneuerbarer Energien, die Installation einer Wärmepumpe oder der Anschluss an Nah- und Fernwärme werden gefördert.
  • Neben den Klimaschutzzielen darf auch die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden.
  • Energiesparmaßnahmen wie Wärmedämmung helfen, Kosten zu senken und das Klima zu schützen.
Ist der Wärmeplan, vor allem die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete, verbindlich?

Die Wärmeplanung ist ein strategischer Plan. Die Ergebnisse sind rechtlich nicht verbindlich. Andersrum besteht aber auch kein Anspruch auf eine bestimmte Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete nach dem Wärmeplanungsgesetz. Sie gibt aber eine gute Orientierung, welche Versorgungsart in den jeweiligen Gebieten den kosteneffizienten Weg zur Klimaneutralität darstellt.

Welche Fördermöglichkeiten kann ich nutzen?

Folgende Fördermöglichkeiten sind in Duisburg relevant:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Es gibt Förderprogramme, die Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für die Installation von erneuerbaren Heizsystemen wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen bieten.
  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet spezielle Programme zur Förderung von energieeffizienten Sanierungen und Neubauten, die auch den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme unterstützen.
  • Energieberatung: Es werden auch Förderungen für die Inanspruchnahme von Energieberatungen angeboten, welchen dabei helfen, die besten Lösungen für nachhaltige Heizsysteme zu finden. Über die Verbraucherzentrale NRW können Sie außerdem eine Energieberatung in Anspruch nehmen. 
Wie können Mieterinnen und Mieter zur Wärmewende beitragen?

Für die energetische Modernisierung inkl. Dämmung und auch für den Heizungswechsel sind die Gebäude-Eigentümer zuständig sind. Aber auch als Mieter können Sie Heizenergie und Heizkosten sparen – zum Beispiel, indem Sie Ihre Wohnung auf eine niedrigere Temperatur heizen, Schlafräume kühler lassen oder die Heizung niedriger stellen, wenn die Wohnung während der Arbeitszeit oder während Urlauben leer steht. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit Ihrer/Ihrem Vermieterin/Vermieter, um die Dämmung des Gebäudes oder einen Heizungswechsel anzustoßen. Tipps zum Heizenergiesparen hat zum Beispiel die Verbraucherzentrale NRW. 

Wonach entscheidet sich, welche Wärmeversorgung für welche Straße geplant wird?

Für die Antwort müssen wir mehrere Fragen beantworten:

  • Welcher Verbrauch muss eigentlich abgedeckt werden (für Wohngebiete, aber auch für Industriestandorte)? Je höher die Wärmenachfrage pro Fläche, desto eher eignet sich das Gebiet für Fernwärme.
  • Welche Energiequellen sind ortsnah verfügbar (z. B. Abwärme aus einem Industriegebiet)?
  • Welche Infrastruktur ist schon vorhanden (z. B. ein Fernwärmenetz)? Welche Infrastrukturen müssten neu geschaffen werden?

Daraufhin wird berechnet welche Wärmeversorgung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gebäude der jeweiligen Straße die kosteneffizienteste ist. Es ergibt sich eine Einteilung des jeweiligen Gebietes in eine Wärmeversorgungsart. Eine Verpflichtung diese zu nutzen für die Verbraucher gibt es nicht. Ebenso besteht mit der Planung noch keine Ausbaugarantie für die entsprechende Infrastruktur (etwa Ausbau Wärmenetz).

Wen bezieht die Stadt Duisburg in die Wärmeplanung ein?

Bislang sind verschiedene Schlüsselakteure beteiligt, ohne die eine umfassende und zukunftsorientierte Planung nicht möglich wäre. Dazu gehören unter anderem: 

  • Wohnungswirtschaft
  • Betreiber von Energie- und Wärmenetzen
  • Unternehmen (v. a. mit hohem Wärmebedarf)
  • Kreishandwerkerschaft
  • Stadtverwaltung und städtische Töchter
  • Politik

Die Stadt Duisburg als planungsverantwortliche Stelle hat eine Geschäftsstelle zur Kommunalen Wärmeplanung bei der Stabsstelle Klimaschutz eingerichtet. Den technischen Teil der Kommunalen Wärmeplanung übernimmt die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV).   

Jetzt werden die Bürgerinnen und Bürger informiert. Erfahren Sie hier (Link dorthin) mehr über die geplanten Bürgerdialoge in den Stadtbezirken.

Warum ist die Wärmewende so wichtig?

In Deutschland macht die Wärmeerzeugung mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht entsprechend hohe CO2-Emissionen. In Duisburg nutzen wir bislang hauptsächlich Gas (55,8 %) und Öl (18,8 %) zur Wärmeversorgung (Quelle: DVV). Diese fossilen Energien sind nicht nur klimaschädlich, sondern auch endlich. Die gesetzlichen Vorgaben begrenzen die Nutzung konkret.

55,8% ERDGAS
18,8% HEIZÖL
21,1% NAH-/FERNWÄRME
3,5% BIOMASSE
0,8% STROM

Darstellung zur Verteilung der Heizungsarten in Duisburger Haushalten (Quelle: DVV)

Ist Fernwärme klimafreundlich?

Das kommt natürlich darauf an, wie die Wärme erzeugt wird. Duisburgs Fernwärme soll schon 2035 klimaneutral erzeugt werden. Es gibt bestimmte Wärmepotenziale aus erneuerbaren Energien, die erst durch die Einbindung in ein Wärmenetz wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Das gilt etwa für tiefe Geothermie oder sog. Großwärmepumpen, die Umgebungsenergie zum Beispiel aus Flusswasser (wie dem Rhein) nutzen. Oft kann unvermeidbare Abwärme (z.B. aus der Industrie oder von Rechenzentren) in Wärmenetze eingebunden werden. Das Wärmeplanungsgesetz gibt für Wärmenetze einen festen Pfad vor: Bis zum Jahr 2030 muss der Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz mindestens 30 Prozent betragen, bis zum Jahr 2040 mindestens 80 Prozent. Bis zum Jahr 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral sein. Duisburg schreitet hier also schneller voran!

Ist Heizen ohne Öl und Gas auch gut für den Geldbeutel?

Im Prinzip: ja. Zum einen, weil die CO₂-Bepreisung von Heizöl und Erdgas in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen wird, so dass auch die Öl- und Gaspreise steigen werden. Zum anderen werden in Zukunft immer weniger Haushalte ans Gasnetz angeschlossen sein. Dann müssen die Kosten des Gasverteilnetzes auf immer weniger verbleibende Gaskunden verteilt werden, so dass der Gaspreis für die verbleibenden Kunden steigen muss. Wer klimafreundlich ohne Öl und Gas heizt, ist unabhängig von diesen Preissteigerungen. Auch neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile erneuerbare Energien nutzen. Die erhöhte Energieeffizienz senkt den Energieverbrauch und damit die Energiekosten. Die Umstellung der Heizung ist jedoch mit Investitionen verbunden. Hierfür gibt es aktuell Förderungen.

Wie hängt das alles mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen?

Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen sich. Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude, sodass der Energieverbrauch gesenkt und die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert wird. Gleichzeitig gibt das Gesetz Standards für Neubau oder Sanierung verbindlich vor. Grundsätzlich gilt:

  • Ab dem 1. Juli 2026 müssen (in Großstädten wie Duisburg) neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden
  • Seit Januar 2024 gilt diese Pflicht bereits innerhalb von Neubaugebieten.

Dementsprechend sollen die Wärmepläne bis zum 1. Juli 2026 verabschiedet sein. Die Wärmeplanung zeigt auf, wo welche Wärmeversorgung möglich ist (Wärmenetze oder dezentral im einzelnen Gebäude), die diese gesetzlichen Anforderungen dauerhaft und kosteneffizient erfüllt. Sie bietet somit eine gute Orientierung.

Wichtig für Sie: Das GEG greift nur beim Einbau neuer Heizungsanlagen.  Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Heizungen weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden. Weitere Informationen zu Ausnahmefällen finden Sie hier: Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Wie läuft die Wärmeplanung ab?

Die Planung folgt einem klaren Ablauf in fünf Schritten:

  1. Bestandsanalyse: Wir analysieren die aktuelle Wärmeversorgung in der Stadt.
  2. Potenzialanalyse: Wir untersuchen, inwieweit erneuerbaren Energien eingesetzt und welche Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden können.
  3. Zielszenarien: Wir entwickeln und bewerten verschiedene Wege zur künftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung.
  4. Maßnahmenplanung: Wir planen die konkreten Schritte zur Umsetzung der geplanten Wärmewende.
  5. Umsetzung: Wir gehen in die Detailpnaung der einzelnen Maßnahmen werden und überlegen, wie wir sie am besten realisieren können.

Schritte zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans



Bestandsanalyse


Potenzialanalyse


Entwicklung von Zielszenarien für klimaneutrale Wärmeversorgung


Entwicklung Transformationspfad und detaillierte Maßnahmenbewertung


Zielnetzplanung
Quartiersprojekte
Wärmenetzprojekte

 

Wo steht Duisburg aktuell? Wir haben die Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen und arbeiten derzeit an der Entwicklung der Zielszenarien und Maßnahmen. Die finale Wärmeplanung wird bis 2026 im Stadtrat beschlossen.

Wir tauschen uns gern persönlich mit Ihnen aus

Weitere Informationen und Antworten auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie auch bei unseren Informationsveranstaltungen! Wir starten den Beteiligungsprozess der kommunalen Wärmeplanung mit einer großen Bürgerinformationsveranstaltung am 06. März 2025 um 18 Uhr im Lehmbruck Museum in Duisburg (Friedrich-Wilhelm-Straße 40, 47051 Duisburg).

Danach folgen weitere Dialogveranstaltungen auch in Ihrem Stadtbezirk:

  • 11. März 2025 ab 18:30 Uhr: Bürgerdialog Homberg/Ruhrort/Baerl im Haniel Auditorium (Franz-Haniel-Platz 1, 47119 Duisburg)
  • 17. März 2025 ab 18:30 Uhr: Bürgerdialog Meiderich/Beeck im Zentrum Westende (Westender Str. 32, 47138 Duisburg)
  • 20. März 2025 ab 18:30 Uhr: Bürgerdialog Hamborn im Hamborner Ratskeller (Duisburger Str. 213, 47166 Duisburg)
  • 24. März 2025 ab 18:30 Uhr: Bürgerdialog Walsum in der Stadthalle Walsum (Waldstraße 50, 47179 Duisburg)
  • 26. März 2025 ab 18:30 Uhr: Bürgerdialog Rheinhausen in der Rheinhausenhalle (Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg)
  • 27. März 2025 ab 18:30 Uhr: Bürgerdialog Mitte im Lehmbruck Museum (Friedrich-Wilhelm-Straße 40, 47051 Duisburg)
  • 09. April 2025 ab 18:30 Uhr: Bürgerdialog Süd im Steinhof (Düsseldorfer Landstraße 347, 47259 Duisburg)

Sollten Sie an den genannten Terminen nicht können, stellen Sie uns Ihre Fragen einfach direkt hier.

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